Wöhr im Wiesenttal

- Der Ort in dem auf jeden Einwohner ein Computer fällt -

Der Brand

Die Mühle

Die Wiesent zwischen Muggendorf und der Ruine Neideck

 

 

Die Wiesent ist ein rechter und östlicher Nebenfluss der Regnitz.

Sie ist der Hauptfluss der Fränkischen Schweiz mit 78 Km Länge.

Der Name der Wiesent leitet sich vom althochdeutschen Namen Wisantaha her, der sich aus Wisant (Wisent) und Aha (Wasser) zusammensetzt und sinngemäß „Wasser, an dem Wisente leben“ bedeutet.

 

 Die Wiesentquelle liegt im Westen von Steinfeld, einem Ortsteil der Gemeinde Stadelhofen.

Es handelt sich um eine gefasste Karstquelle zwischen den Häusern des Ortes, die im Riffdolomit des Frankenjuras entspringt. Die Quelle kann nach Starkregen eine enorme Schüttung aufweisen. Die Quelle ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Geotop 471Q001 ausgewiesen. 

Bei Niederfellendorf

 

 

Nachdem die Wiesent zunächst in südöstliche Richtung fließt, nimmt bei Behringersmühle die Püttlach auf und knickt nach Westenab. Wenige hundert Meter flussabwärts wird sie von der Stempfermühlquelle (550 l/s) verstärkt. Bei Forchheim mündet die Wiesent in die Regnitz. Besonders sehenswert ist das Wiesenttal bei der gleichnamigen Gemeinde.

 

 

 

 

Die Wiesent bietet die einzige noch erlaubte Flusswanderfahrt durch die Fränkische Schweiz

und ist besonders bei Kanu-Fahrern sehr beliebt.

 

 

 

 

 Nach einer neuen Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken ist das Kanufahren ab 2006 auf der Wiesent nur noch eingeschränkt erlaubt, Floßfahrten sind generell verboten:

    • Steige nur an den mit Schildern ausgewiesen Stellen ein und aus! Schone die natürlichen Uferböschungen – keine Landstarts!
    • Alle organisierten Bootsveranstaltungen mit mehr als zehn Booten sind verboten, Ausnahmen müssen genehmigt werden.
    • Die ortsansässigen Bootsverleiher dürfen nur eine vorgeschriebene Zahl von Mietbooten einsetzen, die entsprechend gekennzeichnet sind.
    • Beachte die geltenden Befahrungsregelungen! Bootfahren ist erlaubt mit Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchkanadier und Ruderbooten.
    • Die Boote dürfen höchstens vier Plätze haben und sechs Meter lang sein. Flöße und zusammengekoppelte Boote sind verboten.
    • Beachte das Befahrungsverbot auf der Wiesent in der Zeit von 1.Oktober bis 30. April.
    • Halte Dich an die Nutzungszeiten von 9.00 bis 17.00 (bis Sachsenmühle) bzw. 9.00 bis 18.00 Uhr (ab Sachsenmühle)
    • Fahre stets mit der Fließrichtung und dort, wo das Wasser am tiefsten ist!
    • Benutze die ausgewiesenen Umtragestellen! Das Befahren der Wehre ist nicht erlaubt (außer wenn als befahrbar gekennzeichnet).
    • Beim Umtragen betrittst Du meist Privatgrund – verhalte Dich rücksichtsvoll!
    • Meide Flachwasserzonen, bewachsene Ufer sowie Kies- und Sandbänke. Die Wiesent ist wichtiges Laichgebiet für Fischarten wie z.B. Bachforelle und Äsche.
    • Verhalte Dich rücksichtsvoll gegenüber Wasservögeln! Halte Abstand von Vögeln und möglichen Brutplätzen wie Uferanbrüchen, Hochstaudenfluren und ins Wasser ragenden Bäume insbesondere in der Hauptbrutzeit von April bis Juli!
    • Achte auf Angler – verhalte Dich ruhig und respektiere deren Rechte.
    • Beachte das Verbot organisierter Bootsveranstaltungen mit mehr als 10 Booten!
    • Halte die Wiesent sauber und hinterlasse keinen Müll!
    • Beachte, dass im Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ Zelten und Feuer machen nur mit Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes möglich ist.

         Befahrungsregelungen:

         An der Wiesent sind Befahrungsregelungen in der „Verordnung der Regierung von Oberfranken zur Regelung des 
        Gemeingebrauchs an der Wiesent“ festgelegt.    
         Verstöße gegen die Verbote dieser Verordnung können mit Geldbußen bis 5.000 € belegt werden.

 

 

Ruine Neideck

Die Wiesent

Rund um Wöhr