Wöhr im Wiesenttal

- Der Ort in dem auf jeden Einwohner ein Computer fällt -

Der Brand

Die Mühle

Obwohl der gesamte Bereich von Wöhr ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient, kommt es unter der Woche und massiv an den Wochenenden zu einer regelrechten Invasion von Ausflüglern , die mit Kraftfahrzeugen aller Art unsere   Wiesen und Felder im unmittelbaren Uferbereich der Wiesent befahren und parken.        frei_05_kl.jpg (13803 Byte)

Aufforderungen zum Verlassen werden mit Unmut, Beleidigungen, und teilweise mit Drohungen quittiert, so dass wir den Wochenenden mit Grauen entgegensehen.

 Es ist unser Ziel das Befahren des Flurbereinigungswegs zwischen Wöhr und Streitberg durch ein Schild (Verbot der Einfahrt Kraftfahrzeugen aller Art - landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger frei) zu unterbinden.

 

 frei_02_kl

 frei_06_kl.jpg (11705 Byte)

 Dieses Bestreben wird vom zuständigen Sachgebiet  der Regierung von Oberfranken, dem Landratsamt Forchheim, der Polizeiinspektion Ebermannstadt und dem Bund Naturschutz begrüßt, weigert sich der Gemeinderat des Marktes Wiesenttal dennoch, selbst eine zeitlich befristete Regelung im unserem Interesse, und somit im Interesse der Allgemeinheit, in Betracht zu ziehen.

 

Der Gemeinderat kam zu dem Entschluss, das es sich bei der Straße von der B 470 durch Wöhr nach Haag um eine Gemeindeverbindungsstraße bzw. Ortsstraße handelt, für die eine Verkehrsbeschränkung nicht ausgesprochen werden kann. Der schmale Fahrweg in Richtung Güßgraben dient als Wirtschaftsweg für die Erschließung der anschließenden landwirtschaftlichen Grundstücke sowie als Fuß- und Radweg.

           durchfahrt_01_kl.jpg (12487 Byte)
              durchfahrt_03_kl.jpg (18062 Byte)

Auf diesem Weg erscheint eine Verkehrsbeschränkung, alleine von der Breite des Weges her, nicht erforderlich. Verkehrsbeschränkungen auf öffentlichen Straßen und Wegen dienen alleine dem Nutzungszweck dieser Verkehrsverbindung und nicht dem Schutz der anliegenden Grundstücke.

Der Allgemeingebrauch unserer Landschaft ist im allgemeinen erlaubt. Flur- oder Aufwuchsschäden in dieser Hinsicht müssen privatrechtlich verfolgt werden.      

Eines unserer Argumente gegen die Entscheidung des Gemeinderates lautet, das jeder der diesen Weg als "Verbindungsstraße" benutzt, nach ca. 300 Metern gezwungen ist, den selben zu verlassen , um wieder auf die B 470 zu fahren, oder ab Haag, die nur für Land - u. Forstwirtschaft freigegebenen Wege zu befahren. Ein Betreten oder Befahren der Angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist ohnehin nach gesetzlicher Verordnung, in der Zeit von Mai bis Oktober untersagt.

 

durchfahrt_02_kl.jpg (17302 Byte)

Wir haben mit Sicherheit nichts gegen Erholungssuchende, so lange diese Erholung mit dem nötigen Respekt vor Natur und Eigentum Anderer erfolgt. Es gibt im Markt Wiesenttal genügend ausgewiesene Wanderparkplätze, und es ist wirklich nicht nötig mit dem Fahrzeug bis in eine Wiese zu fahren, um dann 2 m neben dem Auto mit dem Ausheben einer Kuhle für das Grillfeuer zu beginnen. Dazu wird natürlich grünes Holz verwenden, das man einfach von Bäumen und Sträuchern bricht.                                          betrieb_kl Zu all den "Naturhungrigen" gesellen sich dann noch die Kanufahrer  mit ihren Einweggrills zur Rast, nicht zu vergessen die sorglosen Hundebesitzer, die die Wiesen als Auslauf-Fläche für ihre Tiere nutzen, ohne dabei an die Gefahr für die Tiere zu denken, an denen das verunreinigte Heu verfüttert wird.

Ein Fläche zu bewirtschaften bedeutet für den Landwirt nicht nur Erwerb, sondern bringt auch Pflichten wie Steuern, Versicherungen und die Beachtung des Naturschutzes mit sich.

Die wenigsten würden wohl quer über eine frisch betonierte Fläche gehen, oder ihren Hund seine Notdurft dort verrichten lassen.

Der Gesetzgeber schränkt das "Recht auf feier Nutzung der Natur" beim Betreten bewirtschafteter Flächen von Mai bis Oktober durch ein Betretungsverbot ein, egal in welchem Zustand (gemäht, im Aufwuchs) sich sie gerade befinden.

Auf einigen Flächen kommt der sogenannte Vertragsnaturschutz zur Anwendung, der durch Auflagen eine nachhaltige und schonende Bewirtschaftung der Flächen garantiert.
linde_kl


 aufgereiht_kl

Die Gemeinde lebt zu großen Teil von Touristen, die man natürlich nicht vergraulen will. Aber die Leute die  die Wiesen und Flussufer bevölkern lassen außer Dreck, Unrat und Schäden nichts im Markt Wiesenttal zurück.

Auszug aus dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

§ 20d Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
(1) Es ist verboten,
1. wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,                            3. ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Art. 2

Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur.

(1) Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie jeden einzelnen Bürger.    

(2) Alle natürlichen und jurist ischen Personen haben durch Ihr Verhalten dazu beizutragen, daß die natürlichen Hilfsquellen und die Lebensgrund lagen für die freilebende und natürliche Pflanzenwelt soweit wie möglich erhalten bleiben.             
Die von uns durchgesetzte Geschwindigkeitsbegrenzung (es dauerte 2 Jahre) auf 30 Km/h brachte spürbaren Er folg, aber viele Autofahrer nutzen die Durchfahrt durch unseren Hof als Rennstrecke (teilweise mit 70-80 Km/h) ,  um die Dampfeisenbahn zu überholen um noch Bilder der Einfahrt in den Bahnhof von Muggendorf zu knipsen, und damit ist die Sicherheit unserer Kleinkinder nicht mehr gewährleistet. Der Staat, - dessen nächster Vertreter der Gemeinderat des Marktes Wiesenttal ist - , verpflichtet sich im Grundgesetz zur Bewahrung der Sicherheit seiner Bürger, so das eine Aufrechterhaltung der Zustände wie sie hier bestehen, mit dieser Aussage nicht in Einklang zu bringen ist.p7040003Zwischenzeitlich ist eine leichte Besserung zu sehen, zum Einen durch das Aufstellen von Schwerpunktschildern (Hinweise erinnern gezielt auf die verbotene Nutzung wie sie an solchen "Hotspots" vermehrt auftreten, diese haben aber allgemeine Geltung im Naturschutzpark). Leider hat diese Schilder von denen die trotzdem parken und lagern bis heute noch niemand gesehen, oder besser es hat noch niemand zugegeben das Schild gesehen zu haben, zum Anderen weil - laut Aussage der "Besucher" - "der Platz eh schon überlaufen ist, und man sich etwas anderes sucht"
Eine weitere Besserung brachte auch, dass die Fliegenfischerschule Fränkische Schweiz - vertreten durch Herrn Sanna - einen Großteil der Strecke im Umkreis pflegt, und zur Durchführung von Kursen und Lehrgängen nutzt, und somit einen wesentlichen Beitrag im Sinn des Naturschutzes liefert. Dies bringt auch eine Aufsichtspflicht mit sich, die im Gedanken und der Verbundenheit zur Natur zum Tragen kommt. Straf- u. Anzeigegefahr, zusammen mit einer offiziellen Marke, bringen dann auch den hartnäckigsten Verfechter der Rechts zur freien Naturnutzung zur Einsicht. Dieses Recht besteht zwar, ist aber wie alle Rechte, an Regelungen und Vorschriften gebunden - vor allem in einem Naturschutzpark, der seine eigenen Vorschriften zum Wohle der Natur und Landschaft hat.

        Gefährdet  wass_am.jpg (10906 Byte)

Wasseramsel (Cinclus cinclus)      

Schwalbenschwanz  

(Papilio machaon)    

 Stark gefährdet

schwschwa.jpg (11333 Byte)

  eisvogel.jpg (10021 Byte)  Eisvogel (Alcedo atthis)    

Stark gefährdet

    
 
   


Ruine Neideck

Die Wiesent

Rund um Wöhr